Satzung zur Vermeidung von Einweggeschirr und -verpackungen bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Straßen

Die Satzung der Stadt Bad Kreuznach Satzung über die Vermeidung von Einweggeschirr und -verpackungen bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Straßen vom 28.05.2019 als Textversion. Wenn ihr nach einem bestimmten Paragraphen sucht, drückt Strg + F und tippt euren Begriff ein.

Satzung der Stadt Bad Kreuznach zur Vermeidung von Einweggeschirr und -verpackungen bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Straßen

vom 28.05.2019

1/25

Satzung

der Stadt Bad Kreuznach zur Vermeidung von Einweggeschirr und -verpackungen bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Straßen

Auf Grundlage des § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448), hat der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach am 23.05.2019 folgende Satzung beschlossen:

  • 1 Geltungsbereich
  • Diese Satzung gilt für Veranstaltungen der Stadt Bad Kreuznach, der Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH sowie für Veranstaltungen, die einer Erlaubnis oder Genehmigung der Stadt Bad Kreuznach bedürfen und die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Einrichtungen im Sinne des § 14 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz stattfinden.
  • Die Veranstaltungen nach dieser Satzung unterliegen der Aufsicht durch die Stadt Bad Kreuznach. Beschickerinnen und Beschicker haben den Weisungen des von der Stadt beauftragten Personals zu folgen.
  • Soweit Verträge geschlossen werden, sind die Ge- und Verbote nach § 2 dieser Satzung zu vereinbaren.

 

  • 2 Mehrweggebot, Verbot bestimmter Materialien

 

  • Bei der Abgabe von Speisen und Getränken dürfen nur wiederverwendbare(s) Geschirr, Besteck, Trinkgefäße und -halme und Mitnahmebehältnisse (Verpackungen und Tragetüten) oder kompostierbare Materialien wie Papier, Pappe, Textilien oder Holz verwendet werden.

 

  • Einweggeschirr, -besteck und -trinkgefäße und -trinkhalme sowie Einwegmitnahmebehältnisse aus Kunststoffen wie Polyethylen (PE), Polypropylen

 

(PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polystyrol (PS), Polyurethan (PU), Polyethylenterephthalat (PET) und Aluminium sowie Verbundmaterialen aus Kunststoffen und Aluminium sind verboten.

 

  • Die Abgabe von Portionsverpackungen für z.B. Ketchup, Senf und Kaffeesahne ist verboten.

 

1/25

 

 

 

 

  • 3 Ausnahmen

 

Die Stadt Bad Kreuznach kann Ausnahmen von § 2 zulassen, wenn und soweit es die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erfordert oder die Infrastruktur für die einwandfreie Reinigung von Mehrweggeschirr in Spüleinrichtungen nicht im erforderlichen Umfang oder in zumutbarer Entfernung einrichtbar ist. Die Ausnahmen sind rechtzeitig vor der Veranstaltung in schriftlicher oder elektronischer Form zu beantragen.

 

Soweit bereits vor dem Inkrafttreten dieser Satzung Erlaubnisse oder Genehmigungen für Veranstaltungen erteilt oder Verträge geschlossen wurden, gilt die Ausnahme hierfür als erteilt.

 

  • 4 Ordnungswidrigkeiten

 

  • Ordnungswidrig im Sinne von § 24 Abs. 5 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

 

  1. entgegen § 2 Abs. 1 kein Geschirr, Besteck, keine Trinkgefäße oder Mitnahmebehältnisse aus wiederverwendbaren oder kompostierbaren Materialien benutzt,
  2. entgegen § 2 Abs. 2 Einweggeschirr, -besteck, -trinkgefäße und Mitnahmebehältnisse aus den genannten verbotenen Materialien benutzt,

 

  1. entgegen § 3 nicht oder nicht rechtzeitig eine Ausnahme von den Bestimmungen des § 2 beantragt.

 

  • Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 24 Abs. 5 Satz 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

 

  • 5 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausgefertigt:

 

Bad Kreuznach, den 28.05.2019

 

Dr. Heike Kaster-Meurer

 

Oberbürgermeisterin

Satzung zur Vermeidung von Einweggeschirr und -verpackungen bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Straßen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Satzung zur Vermeidung von Einweggeschirr und -verpackungen bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Straßen

Gefahrenabwehrverordnung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gefahrenabwehrverordnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren auf dem Wochenmarkt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren auf dem Wochenmarkt

Verordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes “Nahetal”
Bad Münster Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Verordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes “Nahetal”

Rechtsverordnung der Bezirksregierung Koblenz über das Naturschutzgebiet “Gans und Rheingrafenstein”
Bad Münster Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rechtsverordnung der Bezirksregierung Koblenz über das Naturschutzgebiet “Gans und Rheingrafenstein”

Sperrzeitverordnung der Stadt Bad Kreuznach für das Gebiet der Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern bis zur Rossstraße
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Sperrzeitverordnung der Stadt Bad Kreuznach für das Gebiet der Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern bis zur Rossstraße

Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Bad Kreuznach (Grünanlagensatzung)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Bad Kreuznach (Grünanlagensatzung)

Rechtsverordnung der Bezirksregierung Koblenz über das Naturschutzgebiet “Am Grubenkopf”
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rechtsverordnung der Bezirksregierung Koblenz über das Naturschutzgebiet “Am Grubenkopf”

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen für Taxen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen für Taxen

Satzung der Stadt Bad Kreuznach über den Jahrmarkt in Bad Kreuznach
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Satzung der Stadt Bad Kreuznach über den Jahrmarkt in Bad Kreuznach

Satzung der Stadt Bad Kreuznach über den Wochenmarkt in Bad Kreuznach
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Satzung der Stadt Bad Kreuznach über den Wochenmarkt in Bad Kreuznach

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Taxenordnung der Stadt Bad Kreuznach
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Taxenordnung der Stadt Bad Kreuznach

{"slide_show":3,"slide_scroll":1,"dots":"true","arrows":"true","autoplay":"true","autoplay_interval":3000,"speed":600,"loop":"true","design":"design-1"}