Satzung über die Festlegung des „Sanierungsgebietes Rose Barracks, Housing II, Housing III und Hospital“

Die Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Rose Barracks, Housing II (Händelstraße, Schubertstraße und PX) ,Housing III (Steubenstraße, Karl-Schurz-Straße) und Hospital“ vom 07.06.1999 als Textversion. Wenn ihr nach einem bestimmten Paragraphen sucht, drückt Strg + F und tippt euren Begriff ein.

Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Rose Barracks, Housing II (Händelstraße, Schubertstraße und PX) ,Housing III (Steubenstraße, Karl-Schurz-Straße) und Hospital“

vom 04.12.2008

unter Zusammenfassung und Änderung der Satzungen der Stadt Bad Kreuznach über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Rose Barracks, Housing II (Händelstraße, Schubertstraße und PX) und Housing III (Steubenstraße, Karl-Schurz-Straße)“ vom 24.03.2003 und der Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Hospital“ vom 13.05.2002 in der Fassung der Änderungssatzung vom 25.04.2008.

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Sazung

der Stadt Bad Kreuznach über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Rose Barracks, Housing II (Händelstraße, Schubertstraße und PX) ,Housing III (Steubenstraße, Karl-Schurz-Straße) und Hospital“ vom 04.12.2008

unter Zusammenfassung und Änderung der Satzungen der Stadt Bad Kreuznach über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Rose Barracks, Housing II (Händelstraße, Schubertstraße und PX) und Housing III (Steubenstraße, Karl-Schurz-Straße)“ vom 24.03.2003 und der Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Hospital“ vom 13.05.2002 in der Fassung der Änderungssatzung vom 25.04.2008.

Der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in Verbindung mit den §§ 142 und 143 Baugesetzbuch (BauGB), Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) in

den jeweils geltenden Fassungen in seiner Sitzung am 30.10.2008 folgende Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Rose Barracks, Housing II (Händelstraße, Schubertstraße und PX), Housing III (Steubenstraße,

Karl-Schurz-Straße) und Hospital“ beschlossen:

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Festlegung des Sanierungsgebietes

 

Die Festlegung erfolgt unter Zusammenlegung und Änderung der Satzung vom 24.03.2003 über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Rose Barracks, Housing II (Händelstraße, Schubertstraße und PX) und Housing III (Steubenstraße, Karl-Schurz-Straße)“ und der Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Hospital“ vom 13.05.2002 in der Fassung der Änderungssatzung vom 25.04.2008, die damit in ihren Regelungen in die neue Satzung übergehen und in ihrem eigenständigen Bestand aufgehoben werden.

 

  • 2

 

Begrenzung des Sanierungsgebietes

 

Der räumliche Geltungsbereich und die genaue Abgrenzung der Sanierungssatzung ist in zwei Übersichtsplänen im Maßstab 1:5000 dargestellt, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung sind.

 

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der abgegrenzten Fläche.

 

  • 3

 

Regelungen zum Sanierungsverfahren

 

Die Anwendung der Vorschriften der §§ 152 – 156 a BauGB wird nach § 142 Abs. 4 BauGB ausgeschlossen.

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

  • 4

 

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.