Gebührenordnung über die Erhebung von Parkgebühren für öffentliche Parkflächen in der Stadt Bad Kreuznach
Die Gebührenordnung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Parkgebühren für öffentliche Parkflächen in der Stadt vom 28.05.2019 als Textversion. Wenn ihr nach einem bestimmten Paragraphen sucht, drückt Strg + F und tippt euren Begriff ein.
vor 7/9
Gebührenordnung
der Stadtverwaltung Bad Kreuznach über die Erhebung von Park-
gebühren für öffentliche Parkflächen in der Stadt Bad Kreuznach
vom 31.08.2018
1. geändert durch Verordnung vom 28.05.2019
7/9
Gebührenordnung
der Stadtverwaltung Bad Kreuznach über die Erhebung von Parkgebühren für öffentliche Park-
flächen in der Stadt Bad Kreuznach vom 31.08.2018 in der Fassung der Änderung vom
28.05.2019
Aufgrund § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003 (BGBI. S. 310, 919),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.08.2017 (BGBI. I S. 3202), sowie der Landesverord-
nung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom
02.04.1981 (GVBI. S. 81), zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.04.1992 (GVBI. S.
115), erlässt die Stadtverwaltung Bad Kreuznach nach Anhörung des Stadtrates vom
30.08.2018 die folgende Gebührenordnung:
§ 1
(1) Die Parkgebühren werden wie folgt festgesetzt:
Tarife:
1. Tarifzone 2:
Beinde, Bourger Platz, Dialysezentrum, Gewerbepark General Rose (Eberhard-Anheuser-
Straße, George-Marshall-Straße, Hannah-Arendt-Straße, Gymnasialstraße, Hochstraße,
Holzmarkt, Kaiser-Wilhelm-Straße, Kirschsteinanlage, Planiger Straße, Poststraße, Schloss-
platz, Stadthaus, Viktoriastraße
Tagtarif: Mo.-Fr. 08:00-20:00 Uhr, 30 min. 0,50 €
Sa. 08:00-18:00 Uhr, 30 min. 0,50 €
So. u. Feiertag 08:00-18:00 Uhr, 60 min. 0,50 €
Höchstbetrag an 08:00-18:00 Uhr, 2,00 €
So. u. Feiertagen
Kurzparkertaste 08:00-20:00 Uhr, 12 min. 0,20 €
Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten nach dem Maßstab von 0,50 € pro 30 Minuten.
2. Tarifzone 3:
Obere Mannheimer Straße, Bosenheimer Straße
Tagtarif: Mo.-So. 08:00-20:00 Uhr, 60 min. 0,50 €
Höchstbetrag an
So. u. Feiertagen 08:00-20:00 Uhr, 2,00 €
Kurzparkertaste 08:00-20:00 Uhr, 12 min. 0,20 €
Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten nach dem Maßstab von 0,50 € pro 60 min.
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3. Sondertarife:
Ringstraße (Diakonie), Roßstraße
Tag-/Nachttarif: Mo.-So. 08:00-08:00 Uhr, 30 min. 1,00 €
Höchstparkdauer 08:00-08:00 Uhr, 30 min.
Ausnahme Roßstraße an den Markttagen Dienstag und Freitag
(2) An Sonn- und Feiertagen wird auf allen Parkflächen mit Ausnahme der Parkflächen Ring-
straße (Diakonie) und Roßstraße die Tageshöchstgebühr auf 2,00 Euro festgelegt.
§ 2
Auf allen Parkflächen wird die Möglichkeit des Kurzeitparkens zu 0,20 Euro pro 12 Minuten
mittels Kurzparkertaste eingeführt. Ausgenommen von der Regelung des Satzes 1 sind die
Parkflächen Obere Mannheimer Straße, Ringstraße (Diakonie) und Roßstraße.
§ 3
Auf den Parkflächen Dialysezentrum und Kirschsteinanlage wird mit dem Inkrafttreten dieser
Gebührenordnung die Payment-App „Parken in Bad Kreuznach“ zur Verfügung gestellt.
§ 4
Auf allen Parkflächen wird die Möglichkeit des kostenfreien Parkens für maximal 2 Stunden,
mittels Parkscheibe, für Elektroautos mit E-Kennzeichen eingeführt (an den Parkscheinautoma-
ten ist ein grünes Hinweisschild angebracht). Ausgenommen von der Regelung des Satzes 1
sind die Parkflächen Ringstraße (Diakonie) und Roßstraße. Diese Regelung kann jederzeit vom
Betreibenden zurückgenommen werden.
§ 5
Diese Gebührenordnung tritt am 15.09.2018 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 04.12.2015 außer Kraft.