Datenschutzauskunft bei der Stadt Bad Kreuznach

Am 13. August sendeten wir eine private Email an die Stadt, um die Herausgabe einer zuvor gesendeten Email an den Oberbürgermeister. Diese Email lag uns nicht mehr vor, daher baten wir den Oberbürgermeister und seine Pressesprecherin um eine Kopie der Email. Diese Anfrage wurde daraufhin an die Beauftragte für Datenschutz weitergeleitet. Bereits am nächsten Tag erhielten wir eine Antwort der Datenschutzbeauftragten.
Unsere Email vom 13. August 2025 im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft über personenbezogenen Daten, die Sie zu meiner Person gespeichert haben.
Insbesondere bitte ich um die Übersendung einer Kopie der E-Mail, die ich Ihnen am XX.XX.XXXX von meiner E-Mail-Adresse XXX@YYY.de aus gesendet habe.
Sollten Sie diese E-Mail nicht mehr gespeichert haben, bitte ich um eine Mitteilung über den Grund und das Datum der Löschung.
Ich bitte um die Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form innerhalb eines Monats gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVOan die genannte E-Mail-Adresse.
Für Rückfragen zur Identitätsfeststellung stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Am 14. April 2025 erhielten wir eine Antwort, mit der Bitte um weitere Details und die Meldeadresse. Daraufhin erhielten wir unsere gewünscht Auskunft und eine Kopie der gesendeten Email.
Sehr geehrter Herr,
Herr XXX hat ihre Anfrage an mich als Datenschutzbeauftragte zur Beantwortung weitergeleitet.
Vor der Beantwortung habe ich jedoch noch eine Nachfrage:
Bezieht sich Ihr Antrag auf Auskunft lediglich auf die im Zusammenhang mit Ihrer E-Mail vom XX.XX.XXXX verarbeiteten personenbezogenen Daten oder beantragen Sie eine Auskunft aus allen Bereichen der Verwaltung? Die Gesamtverwaltung umfasst etliche Bereiche – neben den Meldedaten im Ordnungsamt und dem Personenstandswesen auch die Bereiche der Finanz- und Steuerverwaltung, die Sozialbereiche und den Baubereich. Zudem gehören auch die Einrichtungen wie Stadtbibliothek oder Volkshochschule zur Gesamtverwaltung. Dies nur als grober Überblick.
Bitte teilen Sie mir mit, worauf sich Ihre Anfrage konkret bezieht.
Zudem bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Meldeadresse und Ihres Geburtsdatums.
Vielen Dank.
Für Rückfragen melden Sie sich gerne bei mir.
Beigefügt erhalten Sie die Informationen nach Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit der von Ihnen gestellten Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
